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Koalitionsverhandler dürfen chronische Schmerzpatienten nicht vergessen – Weg für Leistungsgruppe Schmerzmedizin muss frei bleiben!
Berlin, 26. März 2025. Aktuellen Medienberichten zufolge haben sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen der Arbeitsgruppe Gesundheit darauf geeinigt, dass bei der Klinikreform in den kommenden drei Jahren keine zusätzlichen Leistungsgruppen eingeführt werden sollen (Dt. Ärzteblatt v. 25.03.2025). „Das würde für Millionen von Patienten mit chronischen Schmerzen bedeuten, nicht mehr versorgt werden zu können, weil ein Großteil der stationären schmerzmedizinischen Einrichtungen dicht gemacht werden“, erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD).
„Die Schmerzmedizin ist kein Bestandteil einer zukünftigen stationären Versorgung mehr. Weil bei der geplanten Klinikreform keine eigene Leistungsgruppe Schmerzmedizin vorgesehen ist. Deshalb ist die Finanzierung der Schmerzmedizin nicht mehr gesichert. Wenn in den nächsten drei Jahren per Gesetz neue Leistungsgruppen ausgeschlossen werden, drohen Schließungen von aktuell noch 450 bestehenden schmerzmedizinischen Krankenhausabteilungen. Die Versorgung von 4 Millionen Patienten mit schweren chronischen Schmerzen ist damit akut gefährdet“, sagte Nadstawek.
Schon bei der umstrittenen Abstimmung der Klinikreform im Bundesrat im November 2024 kritisierte Judith Gerlach, bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention: „Die teils überzogenen Strukturvorgaben für die Zuerkennung der künftigen Leistungsgruppen werden dazu führen, dass Behandlungsangebote wegfallen. Diese Gefahr droht zum Beispiel bei etablierten Fachkliniken im Bereich der Schmerztherapie oder chronischer Krankheiten. Dazu darf es aber nicht kommen. Wir brauchen daher auf Landesebene unbedingt eine Korrekturmöglichkeit für die Leistungsgruppenvoraussetzungen, um im Einzelfall reagieren zu können, auch sehr individuell, regional.“
Der BVSD unterstützt die Forderung von Judith Gerlach. „Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen benötigen in der Regel eine effektive Komplexbehandlung, die derzeit in rund 450 Krankenhäusern durchgeführt wird. Die Möglichkeit der Einführung einer eigenen Leistungsgruppe Schmerzmedizin durch die Bundesländer darf nicht verbaut werden“, fordert Nadstawek.
Schmerzmedizinische Komplextherapien werden fachgebietsübergreifend in einem interdisziplinären Team erbracht, wobei die enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Kreativtherapeuten mit Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen alle Belange der chronischen Schmerzpatienten berücksichtigt.