Schmerztherapie – KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf Neuerungen in der Schmerztherapie-Vereinbarung geeinigt. Damit wird die Behandlung schmerzkranker Patienten erleichtert.
Berlin, 8. September 2016 – „Mit der aktualisierten Vereinbarung werden wir mehr Ärzte für die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gewinnen können“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin. „Es war uns wichtig, die Qualitätsstandards auf international höchstem Niveau zu halten und trotzdem Erleichterungen für den Zugang zu erreichen. Dies ist uns gelungen.“
Unterstützt wurden die Verhandlungen vom Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD).
„Die Anpassung an moderne Arbeitszeitmodelle, der Wegfall des obligatorischen Eingangskolloquiums unter bestimmten Voraussetzungen und die Einführung einer befristeten Dokumentationsprüfung sind wichtige Schritte, um den Ärztezugang zu einer qualitätsgesicherten schmerzmedizinischen Versorgung zu erleichtern und damit die Nachwuchsproblematik etwas zu entschärfen“, erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des BVSD.
Mit der Vereinbarung werden die Anforderungen für die fachliche Befähigung an die aktuellen Vorgaben der Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ angepasst und die Möglichkeit geschaffen, die erforderliche zwölfmonatige Tätigkeit in einer qualifizierten schmerztherapeutischen Ausbildungseinrichtung auch halbtags durchzuführen. Damit kann künftig diese Tätigkeit auch in der Niederlassung eher berufsbegleitend durchgeführt werden.
Auch werden die Praxisbedingungen flexibler gestaltet. So gelten die Vorgaben, die den Umfang schmerztherapeutischer Sprechstunden pro Woche festlegen, künftig nicht mehr pro Arzt sondern für dessen Praxisstandorte insgesamt. Ärzte können Sprechzeiten, die Schmerzpatienten vorbehalten sind, also nun auch auf ihre Haupt- und Zweigpraxen aufteilen. Eine weitere Entlastung stellt die Reduzierung der jährlich durchzuführenden Schmerzkonferenzen für Ausbildungspraxen dar, in denen nur ein Schmerztherapeut tätig ist.
Auch die Modalitäten zur Dokumentationsprüfung wurden verändert. Ein Novum ist die Überprüfung von Ärzten mit einer erstmaligen Genehmigung zur Durchführung schmerztherapeutischer Leistungen. Dafür werden aber auch Kriterien über die obligate Beendigung oder Fortführung der Dokumentationspflicht festgelegt.
Die neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (nach § 135 Abs. 2 SGB V) wird am 1. Oktober 2016 in Kraft treten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland – BVSD e. V.
Der über seine Landesverbände bundesweit organisierte BVSD vertritt die berufspolitischen Interessen aller schmerztherapeutisch und in der Palliativmedizin tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten und setzt sich für die weitere qualitative und strukturelle Entwicklung der Allgemeinen und Speziellen Schmerztherapie und der Palliativmedizin ein. Schwerpunkte der Verbandsarbeit liegen in der Vertragsentwicklung und im Kooperationsmanagement sowie in der Qualitätssicherung und im -management. Info: www.bv-schmerz.de
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