Gem. Stellungnahme zum IGES-Gutachten AOP-Katalog und zur Diskussion um eine Krankenhausreform

Berlin, 09. März 2023. Auf Initiative des BVSD haben die in der „Gemeinsamen Kommission“ organisierten Verbände (BVSD, Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e.V. (IGOST) und die Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. (DSG)) heute eine gemeinsame Stellungnahme zum IGES-Gutachten zur Reform des AOP-Katalogs und zur Dritten Empfehlung der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ veröffentlicht.

Im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetzes wurde vom Gesetzgeber eine substanzielle Erweiterung des Katalogs ambulant erbringbarer Leistungen gemäß § 115b SGB V („AOP-Katalog“) beschlossen. Demnach soll dieser Katalog aktualisiert, um stationsersetzende Behandlungen ergänzt und zukünftig regelmäßig an den Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst werden.

Eine im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wurde im Mai 2022 eingerichtet und legte Ende 2022 eine Dritte Empfehlung für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung vor. Zu beiden Themenkomplexen hat die „Gemeinsame Kommission“ nun eine Stellungnahme abgestimmt.

Nach Ansicht der „Gemeinsamen Kommission“ gehen sowohl das AOP-Gutachten als auch die Empfehlungen der Regierungskommission „an den Erfordernissen und strukturellen Gegebenheiten moderner, interdisziplinärer, multimodaler Behandlung chronisch Schmerzkranker vorbei und berücksichtigen weder den wissenschaftlichen noch den versorgungspolitischen Status Quo der Schmerzmedizin in Deutschland.“

Gleichfalls seien handwerkliche Mängel im IGES-Gutachten festzustellen. Außerdem stellten die Verbände fest, dass im ambulanten vertragsärztlichen Bereich eine multimodale Schmerztherapie nicht in der EBM-Architektur abgebildet sei. Es fehle an strukturellen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Letztlich drohe die Umsetzung der in den verschiedenen Papieren angedeuteten Ideen einer Ambulantisierung schmerzmedizinischer Leistungen in eine katastrophale Versorgungssituation für Patienten mit chronischen Schmerzen zu führen. Die Errungenschaften moderner Schmerzmedizin würden in ihrer Entwicklung in Deutschland auf den Stand vor 30 Jahren zurückgeworfen, so das Fazit der „Gemeinsamen Kommission“.