Berlin, 24. Mai 2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich die Anforderungen für das neue Disease-Management-Programm (DMP) Rückenschmerz beschlossen. Hierbei sind ambulant tätige Vertragsärzte und Krankenhäuser über ihre schmerzmedizinischen Angebote in das therapeutische Regime mit eingebunden. Zudem haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Vereinigungen und der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) eine neue Vereinbarung zur multimodalen Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erarbeitet.
„Die Entscheidung des G-BA zum DMP Rückenschmerz kommt zum richtigen Zeit- punkt. Der G-BA fordert darin eine multimodale schmerzmedizinische Versorgung explizit ein. Damit liegen KBV und BVSD mit ihrem neuen gemeinsam erarbeiteten Ver- einbarungsentwurf für eine ambulante multimodale Schmerztherapie genau richtig. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aufgerufen, das Konzept im Sinne einer spezialisierten ambulanten Schmerzversorgung, SASV, zu realisieren. Damit endlich effektive Anreize für die Verbesserung der schmerzmedizinischen Versorgung in Deutschland gesetzt werden“, erklärte der BVSD-Vorsitzende, Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek im Rahmen des heutigen 10. BVSD-Kongresses in Berlin.
Mehr als 12 Millionen Menschen – das entspricht etwa 17 Prozent der Bevölkerung – sind in Deutschland von langanhaltenden, chronischen Schmerzen betroffen. Davon leiden 3,4 Millionen Patienten an schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen, stellte das Bundesversicherungsamt für das Jahr 2016 fest. In vielen Fällen gehen chronische Schmerzen für die Betroffenen mit psychosozialen und funktionellen Beeinträchtigungen einher.
„Deshalb ist der neue Ansatz wie die KBV-Vereinbarung zur multimodalen Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen so wichtig“, sagte der BVSD-Vorsitzende. Neben der Vermeidung der Chronifizierung von Schmerzen müsse die Verbesserung der Versorgung im Vordergrund stehen. Im Mittelpunkt der neuen KBV-Vereinbarung steht die koordinierte und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdisziplinen in einem Team – im Sinne einer Spezialisierten Ambulanten Schmerzversorgung (SASV).
Mit dem KBV-Vertragsentwurf könne ein komplett abgestuftes schmerzmedizinisches Versorgungsangebot realisiert werden, so Nadstawek. Ausgehend von der Basisversorgung durch Haus- sowie Fachärzte über die Versorgungebene nach der Qualitätssicherungsver- einbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 bis zur neu hinzukommenden ambulanten multimodalen Komplexbehandlung im Team nach dem KBV-Konzept. Der voll- und teilstationäre Sektor sowie der Rehabereich vervollständigten die schmerzmedizinischen Versorgungsebenen, so Nadstawek.
Die KBV-Vereinbarung Multimodale Schmerztherapie soll eine Optimierung der Versorgungsqualität im Bereich chronischer Schmerzen durch die Vernetzung und den Aufbau interdisziplinärer Teams (Schmerzärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Pain Nurses) für eine ambulante multimodale Schmerztherapie ermöglichen. Damit wäre die Abbildung einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie in der Architektur der Gesetzlichen Krankenversicherung erstmals möglich.
Am kürzlich veröffentlichten Disease-Management-Programme (DMP) Rückenschmerz kritisierte der BVSD vor allem im DMP nicht klar definierte Instrumente und Behandlungswege, die eine drohende Verstärkung einer bereits bestehenden Chronifizierung von Schmerzen begegnen könnten. „Eine frühzeitige Behandlung im Rahmen einer multimodalen Schmerztherapie kann vermeiden, dass Schmerzen überhaupt chronisch werden. Dieser Ansatz nach der Nationalen Versorgungsleitline Nicht-spezifischer Kreuzschmerz fehlt im DMP Rückenschmerz“, bemerkte Nadstawek.
Weiterführende Informationen zum Vereinbarungsentwurf Multimodale Schmerztherapie: