Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zusammen mit dem Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) und Kassenärztlichen Vereinigungen eine Vereinbarung zur Förderung und Sicherstellung einer flächendeckenden spezifischen schmerzmedizinischen Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erarbeitet. Im Mittelpunkt dieser Vereinbarung steht die koordinierte und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdisziplinen im Sinne einer „Multimodalen Therapie“. Das Vertragskonzept soll den Kollektivvertrag erweitern und mit spezifischen Ergänzungen die ambulante schmerzmedizinische Regelversorgung verbessern.
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Evolution der Schmerzmedizin: KBV und BVSD stellen neues ambulantes Konzept für die Regelversorgung vor
BVSD-Vorsitzender, Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek: „Nach zwei Jahren intensiver Beratungen zwischen KBV und BVSD liegt nun ein Vertragskonzept für die Weiterentwicklung der ambulanten schmerzmedizinischen Regelversorgung auf dem Tisch. Damit kann ein abgestuftes schmerzmedizinisches Versorgungsangebot realisiert werden: ausgehend von der Basisversorgung durch Haus- sowie Fachärzte, über die Versorgungebene nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 bis zur neu hinzukommenden ambulanten multimodalen Komplexbehandlung im Team. Der voll- und teilstationäre Sektor sowie der Rehabereich vervollständigen die schmerzmedizinischen Versorgungsebenen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die Gemeinsame Selbstverwaltung aufgerufen, das Konzept zu realisieren und damit effektive Anreize für die Sicherstellung der Versorgung und für den Nachwuchs zu setzen. Wir werden uns nun auf politischer Ebene dafür stark machen, dass dieses Konzept im Sinne einer Spezialisierten ambulanten Schmerzversorgung, SASV, realisiert wird.“