Qualitätssicherung und -mamagement

Zentraler Baustein für eine Vermessung der schmerzmedizinischen Versorgungslandschaft ist die möglichst lückenlose Aufnahme bereits bestehender Versorgungsstrukturen Der BVSD arbeitet daran, eine solche Kartographie der Schmerzversorgung (Schmerzregister). vorzunehmen, um auf dieser Grundlage u.a. Versorgungslücken zu identifizieren und deren Schließung voranzutreiben.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gem. § 135 Abs. 2 SGB V (QSV) dient der Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung chronisch Schmerzkranker im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungserbringung. Die Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Schmerztherapie. Der BVSD setzt sich dafür ein, die in der QSV gesetzten Rahmenbedingungen konstruktiv weiterzuentwickeln und an den aktuellen Stand der Medizin anzupassen.

Zertifizierung

Auf den ersten Blick sollen Patienten erkennen können, in welcher Klinik, in welchem Hospiz, in welchem Krankenhaus sie ein optimales Schmerzmanagement erwarten können. Der BVSD verweist auf die hierzu bestehenden Institutionen wie das PatientenSiegel GbR, die Gesellschaft für Qualifizierte Schmerztherapie Certkom e.V. und den TÜV Rheinland.