Berlin, 22. November 2018. „Wir begrüßen es sehr, dass der 33. Deutsche Psychotherapeutentag am 17. November in Berlin entschieden hat, die „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ (SSPT) als neuen Bereich in die Muster-Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Das ist ein echter Meilenstein für die Schmerzmedizin. Interdisziplinarität und koordinierte strukturierte Teamarbeit sind das Herzstück einer modernen multimodalen schmerzmedizinischen Versorgung. Der BVSD wird sich nun intensiv für die Einführung eines entsprechenden EBMKapitels für Schmerzpsychotherapeuten einsetzen“, erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD).
Eine flächendeckende Versorgung von an chronischen Schmerzen erkrankten Patienten könne derzeit bereits im medizinischen Bereich mit lediglich 1.206 ambulant tätigen Schmerzärzten, die an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker teilnehmen, nicht annähernd gewährleistet werden, so Nadstawek. „Im Bereich der schmerzpsychotherapeutischen Versorgung bestehen weitaus größere Versorgungsdefizite. Viele Patientinnen und Patienten müssen Wartezeiten von 12 Monaten und mehr in Kauf nehmen, bevor sie in eine ambulante psychotherapeutische Behandlung kommen. Vielfach sehen sich niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fachlich nicht ausreichend auf die anspruchsvolle therapeutische Arbeit mit chronisch Schmerzkranken vorbereitet.“
Mit dem Beschluss der Einführung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ seien die Weichen nun in die richtige Richtung für eine Verbesserung dieser Versorgungssituation gestellt worden, sagte Nadstawek. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und Forschung (DGPSF) werde der BVSD diesen Weg weiter forcieren.
Das nächste Ziel des BVSD sei es, dass ein EBM-Kapitel für schmerzpsychotherapeutische Leistungen in Anlehnung an die Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gem. § 135 Abs. 2 SGB V bereits bei der anstehenden EBM-Reform Berücksichtigung finden werde, so der BVSD-Vorsitzende.
Bislang war die SSPT nur von der Psychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz als Weiterbildung anerkannt. Die Psychotherapeutenkammern der einzelnen Bundesländer sind nun gefordert, die SSPT in ihre Weiterbildungsordnungen aufzunehmen.