Gemeinsame Stellungnahme von BVSD, DSG, BVPRM und ANOA: Krankenhausreform bedroht die Schmerzmedizin

Der BVSD hat zusammen mit der Deutschen Schmerzgesellschaft (DSG), der Arbeitsgemeinschaft nicht-operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) und dem Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM) eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Klinikreform (KHVVG) veröffentlicht.

Das zentrale Instrument zur Umsetzung der Krankenhausreform sollen Leistungsgruppen werden. Leistungsgruppensysteme werden in der Regel für einen konkreten Zweck konzipiert. Das geplante bundesweite Leistungsgruppensystem soll mehreren, sehr unterschiedlichen Zwecken (Krankenhausplanung, Umverteilung von finanziellen Ressourcen, Aggregationsebene für Kennzahlen zur Versorgungsqualität) dienen.

Die beteiligten Verbände stellen in ihrem Positionspapier fest, dass „es jetzt sehr unwahrscheinlich erscheint, dass dies mit einem einzigen Leistungsgruppensystem gut gelingen kann. Weder das im KHVVG geplante bundesweite Leistungsgruppensystem noch das in Nordrhein- Westfalen zur Krankenhausplanung verwendete Leistungsgruppensystem nutzen eine oder mehrere Leistungsgruppen zur Abbildung der Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen.“

Die Verbände fordern für eine differenzierte bedarfs- und qualitätsorientierte Krankenhausplanung nach bundesweit einheitlichen Regeln „zwingend eine oder mehrere Leistungsgruppen, die in der Lage sind, die Schmerzmedizin zur Diagnostik und Behandlung chronischer Schmerzen mit ihren konkret notwendigen Vorhaltungen abzubilden“. Und weiter: „Die notwendigen Vorhaltungen, Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen von fachfremden Leistungsgruppen dürfen nicht in Ermangelung einer fehlenden Abbildung der Schmerzmedizin im Leistungsgruppensystem auf die Schmerzmedizin angewandt werden. (…) Ohne eine spezifische Abbildung in Leistungsgruppen wären die Auswirkungen des KHVVG auf die Schmerzmedizin desaströs.“

Gem. Stellungnahme zur Klinikreform