FAQ zur Abrechnung der schmerztherapeutischen Leistungsziffern des Kapitels P

Ab Juli 2024 können Ärzte Unfallverletzte auch schmerzmedizinisch behandeln. Dafür wurde ein neues Kapitel P mit fünf Gebührennummern in das Gebührenverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) aufgenommen (der BVSD hat hierüber in den BVSD-News und in einem Mitgliederschreiben informiert).

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat nun zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Fragen-Antwort-Katalog abgestimmt, der bei der Behebung von Startschwierigkeiten unterstützen soll.

Grundsätzlich empfehlen KBV und DGUV mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern Kontakt aufzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden oder Unklarheiten direkt zu besprechen. Sollten anschließend weiterhin offene Fragen oder Abrechnungsprobleme bestehen, bittet der BVSD diese per E-Mail an die BVSD-Geschäftsstelle zu übermitteln. KBV und DGUV planen den Fragen-Antwort-Katalog bei Bedarf fortwährend zu aktualisieren.

Bitte senden Sie Ihre offenen Fragen oder Abrechnungsprobleme formlos an: bgst@bvsd.de. Der BVSD wird die Einsendungen anonym an die KBV weiterleiten.

Grundsätzlich gilt als Voraussetzung zur Abrechnung des Kapitels P: die Anforderungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie müssen erfüllt sein und vor der Behandlungsaufnahme bedarf es der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger. Diese gilt für ein Jahr ab dem ersten Behandlungstag. Mit der Anfrage an den Unfallversicherungsträger erfolgt auch die Bestätigung, dass die geforderte Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) vorliegt. Deshalb werden alle Interessierte vor Behandlungsbeginn gebeten, sich über die E-Mail-Adresse: Schmerzmedizin@dguv.de in die DGUV-Liste eintragen zu lassen.

Link zum Fragen-Antwort-Katalog UV-GOÄ Kapitel 9:

https://www.bvsd.de/wp-content/uploads/2024/09/1-7_Fragen_FAQ_6000f_01082024.pdf