Schmerzversorgung: „Die Bundesregierung irrt: SASV als Komplexbehandlung ist sinnvoll und möglich – Vertragsentwurf liegt vor“

Berlin, 21. Juli 2020. Erstaunt zeigt sich der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Schmerzversorgung. Darin wird der Möglichkeit der Einführung einer spezialisierten ambulanten Schmerzversorgung (SASV) – ähnlich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – eine Absage erteilt.

„Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Vereinigungen, die Krankenkassen als auch Mitglieder des Gesundheitsausschusses begrüßen die Einführung einer ambulanten multimodalen Schmerzmedizin. Ein von der KBV und dem BVSD entwickelter Vertragsentwurf zu einer ‚Spezialisierten Ambulanten Schmerzversorgung‘, SASV, liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Darin ist die SASV als Komplexbehandlung ausführlich beschrieben, die explizit auf die Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zielt. Die Bundesregierung irrt in ihrer Annahme, dass die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen allein kurativ ausgerichtet ist“, erklärte der BVSD-Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek.

Seit Jahren fordert der BVSD eine Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen. In Deutschland leben rund 3,9 Millionen Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen. Von diesen Patienten können heute in Deutschland nur etwa 380.000 Patienten von einem der 1.269 ambulant tätigen Schmerztherapeuten im Quartal versorgt werden (Stand 2019). Außerdem steht Deutschland vor einem akuten Nachwuchsproblem in der Schmerzmedizin: In fünf Jahren stehen 54 Prozent der heute tätigen Schmerzmediziner vor dem Ruhestand.

Nadstawek: „Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Ausreichendes Daten- und Faktenmaterial über die Probleme und die Kosten der Versorgung von Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen ist vorhanden. Eine vertragliche Lösung ist erarbeitet. Allein der gesetzliche Auftrag fehlt.“

Weiterführende Informationen zum KBV-Vereinbarungsentwurf „Multimodale Schmerztherapie“:

https://www.kbv.de/html/39527.php

Pressekontakt: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030 / 2 88 67 260, ws@bvsd.de