Berlin, 1. Oktober 2019. Ab heute, 1. Oktober 2019, können für das neue Disease-Management-Programm (DMP) chronischer Rückenschmerz entsprechende Verträge in den Regionen geschlossen werden. Patienten mit länger als zwölf Wochen andauernden Kreuzschmerzen mit deutlichen Aktivitätseinschränkungen, die auf eine leitliniengerechte Behandlung nicht angesprochen haben, können zukünftig an diesem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) und die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) begrüßen grundsätzlich die Einführung eines DMPs zu chronischem Rückenschmerz, kritisieren jedoch die geringe Orientierung des DMP an den aktuellen Erkenntnissen der multimodalen Schmerztherapie.
In einer gemeinsamen Stellungnahme zeigen sich BVSD und DGS verwundert, über die nicht ausreichende Berücksichtigung der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz im DMP. Bei schweren Krankheitsbildern fehle z.B. die Erfassung von Psychosozialen Risikofaktoren („Yellow Flags“). Auch sei nicht erkennbar wann und unter welchen Bedingungen eine Weiterleitung zur multimodalen Schmerztherapie angezeigt sei.
Lediglich die Aufnahme multimodaler Schulungen in das DMP wird als kleiner Fortschritt bewertet, wobei die Umsetzung einer Klarstellung bedürfe. So seien die Inhalte der multimodalen Schulungen für Hausärzte bisher nicht definiert. Es stelle sich die Frage nach der Umsetzbarkeit für Hausärzte. Schulungsangebote sollten nach schmerzmedizinischer Auffassung Disziplinen-übergreifend konzipiert sein, d. h., medizinische, verhaltenstherapeutische und verhaltenstherapeutisch orientierte bewegungstherapeutische Inhalte umfassen. Sie müssten von qualifizierten Therapeuten (gemeinsam) durchgeführt werden, so BVSD und DGS.
Weiterer Kritikpunkt: Die koordinierende Ärztin beziehungsweise der Arzt soll vor Einschreibung in das DMP prüfen, ob eine medizinische Rehabilitation sinnvoll ist. „Hier wird die Priorität der kurativen Versorgung, die der Gemeinsame Bundesausschuss selbst eindeutig formuliert, untergraben“, erklären BVSD und DGS.
Insgesamt sei zu bemängeln, dass ambulant tätige Vertragsärzte (Teilnehmer an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) nicht in das therapeutische Regime eingebunden werden, obwohl die fachliche Expertise dieser Vertragsärzte offensichtlich sei.
Zudem wird die Effektivität des DMP zu chronischem Rückenschmerz von den beiden Organisationen angezweifelt, sowohl in medizinischer als auch in kostenrelevanter Hinsicht.
Die gemeinsame Stellungnahme ist unter www.bvsd.de bzw. www.dgschmerzmedizin.de abrufbar.
Pressekontakt:
BVSD: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/2 88 67 260, ws@bvsd.de
DGS: eickhoff kommunikation GmbH, Monika Funck, Tel. 0221/9 95 95 140, funck@eickhoff-kommunikation.de