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Die Reformen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erfordern einen engen Kontakt des BVSD mit der KBV. Ziel ist es, in der EBM-Systematik Rahmenbedingungen zu entwickeln, die eine flächendeckende, qualitative, ambulante schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können.
Die besonderen Belange der Schmerz- und Palliativmedizin, vor allem auch interdisziplinäre Ansätze und fachübergreifende Kooperationen, müssen als Besonderheiten des Faches ins Bewusstsein gebracht werden und entsprechend in der GOÄ-Vergütungssystematik abbildbar sein. Hier ist der Dialog mit der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) von besonderer Bedeutung.
Das Ziel des BVSD ist es, in Zusammenarbeit mit den BVSD-Landesverbänden, auf Bundes- und Landesebene Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die schmerz- und palliativmedizinische Versorgung in Deutschland verbessern.
Weitere Themenfelder:
- Regresse und Regressvermeidung
- Plausibiltäts- u. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Ansprechpartner
Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek
Dr. Eva Bartmann
Dr. Jürgen Bachmann
Dr. Carsten Brau
Dr. Sören Rudolph